Künftig wird es einfacher für Transpersonen, Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt zu ändern. Der Bundestag hat am Freitag namentlich über das S...
Es ist vollbracht: Der Bundestag hat für ein geändertes Selbstbestimmungsgesetz gestimmt. Künftig wird es leichter für Transpersonen, den eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt zu ändern.
Der Bundestag hat am Freitag über das von der Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz abgestimmt. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, eine ärztliche Bescheinigung dafür vorzulegen, soll wegfallen. Für Minderjährige unter 14 Jahren soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können.erleichtern.
"Wir machen nichts anderes, als das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung endlich zu ermöglichen", sagte Paus. Sie verteidigte, dass Jugendliche ab 14 Jahren künftig selbst beim Standesamt eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragen können.
Die Unions-Bundestagsfraktion kritisierte das neue Gesetz scharf. Es habe Sicherheitslücken und könne durch Kriminelle missbraucht werden, sagte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz, am Freitag im Radiosender WDR 5.nicht mehr gewährleistet. Eine bloße Beratung sei nicht vergleichbar mit einem ärztlichen Gutachten. Kinder aber befänden sich in einer Entwicklung, da seien auch gesundheitliche Risiken zu berücksichtigen.
Bislang gilt das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980, das mit dem neuen Gesetz hinfällig sein wird. Betroffene mussten bis dato eine langwierige und kostspielige Prozedur mit Gutachten und Gerichtsbeschluss über sich ergehen lassen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag samt Vornamen ändern lassen wollten. Bis 2011 mussten sich transgeschlechtliche Menschen dafür sogar noch sterilisieren lassen.
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