Am 31. Januar endet die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Die letzten Eigentümerinnen und Eigentümer sollten mit ihrer Erklärung also auf die Zielgerade einbiegen. Und was passiert dann?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Grundstückswerte bereits gegenüber ihrem Finanzamt erklärt, andere müssen noch liefern.Dann sind zunächst die Finanzämter am Zug. Anhand der abgegebenen Daten erstellen sie zwei Dokumente, die sie Eigentümerinnen und Eigentümern später zuschicken:Beide Bescheide und die darauf ermittelten Werte bilden lediglich die Basis für die spätere Berechnung der Grundsteuer.
In Details kann sich das Prozedere von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Die Mehrzahl der Bundesländer wendet für die Berechnung der neuen Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell an, einige der Länder weichen davon aber ab.
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