Unternehmen benötigen die Zustimmung ihrer Kunden für die Weitergabe von Positivdaten an Auskunfteien wie die SCHUFA. Verletzen sie diese Regel, können sie sich schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Betroffene konkrete Schäden nachweisen können. Aus Angst vor negativen Auswirkungen auf ihre Kreditwürdigkeit reicht ein pauschales Gefühl des Kontrollverlusts nicht aus, so das Landgericht Bonn in einem aktuellen Urteil.
Für die Weitergabe sogenannter Positivdaten an Auskunfteien benötigen Unternehmen generell die Zustimmung ihrer Kunden. Verletzen sie die Regel, kann es Schadenersatz geben - unter einer Bedingung.
Gibt ein Vertragspartner unrechtmäßig Daten an Auskunfteien wie die SCHUFA weiter, kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Betroffene nachweisen können, welcher Schaden ihnen dadurch konkret entstanden ist. Gelingt das nicht, ist der Anspruch dahin, teilt das Rechtsportal anwaltauskunft.de unter Verweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Bonn mit.
In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen Telekommunikationsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen des Vertragsschlusses informierte der Vertragspartner den Kunden zwar darüber, einer Auskunftei die Information über den Vertragsschluss - sogenannte Positivdaten - übermittelt zu haben. Eine Einwilligung holte er sich aber nicht dafür ein.
Erst nachdem der Kunde eine Selbstauskunft bei der entsprechenden Auskunftei einholte, erfuhr er von dem Eintrag und klagte auf Schadenersatz in Höhe von 5000 Euro. Er begründete seine Klage mit einem Gefühl des Kontrollverlusts und der Angst vor negativen Auswirkungen auf seine Kreditwürdigkeit.Das Bonner Landgericht wies die Klage ab.
"Das Urteil zeigt, wie wichtig der konkrete Nachweis eines Schadens im Datenschutzrecht ist", sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de. "Pauschale Behauptungen reichen nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen." Betroffene müssten für eine erfolgreiche Klage vielmehr finanzielle Nachteile oder nachweisbare psychische Beeinträchtigungen vorbringen können.
Datenschutzrecht Schadenersatz Auskunfteien Positivdaten SCHUFA
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