Debatte über Vorratsdatenspeicherung: Ein Gesetz, das sie totes Pferd nannten

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Debatte über Vorratsdatenspeicherung: Ein Gesetz, das sie totes Pferd nannten
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Die Union versucht, mit einer Scheindebatte im Bundestag die Ampel-Koalition beim Thema Vorratsdatenspeicherung weiter zu spalten. Das gelingt ihr nur bedingt. Ein Kommentar.

, einem Thema, das seit einiger Zeit Terrorismus, Rechtsextremismus oder Organisierte Kriminalität als Steckenpferd für solche Debatten abgelöst hat.

Für ihren Antrag wurde die Union bei der heutigen Plenardebatte gleich mehrfach aus den Regierungsfraktionen gerügt. Als „Scheindebatte“ bezeichnete Denise Loop von den Grünen den neuerlichen Anlauf der Union zur Vorratsdatenspeicherung. Konstantin von Notz verwies auf den nur, der in Diskrepanz zur Wichtigkeit des Themas stünde. In ein ähnliches Horn blies Jens Zimmermann von der SPD.

Bei der Union zeigte man sich sehr überzeugt, dass das Urteil aus Luxemburg eine anlasslose, befristete Speicherung von IP-Adressen bei schwerer Kriminalität zulasse und verwies immer wieder darauf, dass die SPD-Innenministerin Nancy Faeser dies ja – in „Rücksprache mit Praktikern“ oder Experten, wie die Union nicht müde wurde zu betonen – erkannt habe.

, in dem gegen mehr Straftäter ermittelt wird als je zuvor. Eine anlasslose Speicherung sei zwingend notwendig.die fehlende IP-Adresse ein Hindernis für die Ermittlungen gewesen seien. Ein Argument, das auch aus den Reihen der Ampel noch mehrmals folgte.Während die Union das „tote Pferd“, wie es ihr gleich zweimal vorgeworfen wurde, in altbewährter Manier ritt, konnte man bei der SPD den Spalt erkennen, der beim Thema Vorratsdatenspeicherung durch die Partei geht.

Gerade Hartmann klang anders als die Koalitionspartner von FDP und Grünen, die in ihren Debattenbeiträgen einer anlasslosen Speicherung ganz klar eine Absage erteilten und nicht müde wurden, anlassbezogene und rechtssichere Instrumente zu versprechen.Abonniere jetzt unserer Netzpolitischen Wochenrückblick als Newsletter!

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