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Debatte um Werbeverbot: Meinungsfreiheit und demokratische Aushandlungsprozesse im Fokus

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Debatte um Werbeverbot: Meinungsfreiheit und demokratische Aushandlungsprozesse im Fokus
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Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG haben eine Werbekampagne mit einer interessanten Begründung untersagt, was Proteste auslöste. Der Konflikt berührt Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit und reiht sich in eine Serie gesellschaftlichen Missverstehens ein. Eine Unterschriftenkampagne fordert ein Stopp rechtspopulistischer Werbung, doch Kritiker warnung vor dem Ruf nach Werbeverboten, der als Versuch gesehen wird, unliebsame Meinungen aus der Öffentlichkeit zu verdrängen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum demokratischen Umgang mit unterschiedlichen Haltungen auf.

für einigen Protest gesorgt, dann haben die Berliner Verkehrsbetriebe sie mit einer recht interessanten Begründung untersagt. Doch dabei geht es nur formal umTatsächlich berührt der Konflikt Meinungs- und Pressefreiheit , zudem reiht er sich ein in eine ganze Serie gesellschaftlichen Missverstehens, bei sehr geringer Toleranz für alles, was der eigenen persönlichen Haltung entgegensteht.

Und in Summe der vielen Fälle, die durch die öffentlichen Debatten gejagt werden, muss man sogar fragen, ob derzeit nicht das ganze Prinzip demokratischer Aushandlungsprozesse auf dem Spiel steht.

" gilt, gab es vom Start an Proteste gegen die Werbung. Soweit, so normal – schließlich verstehen Werber ihre Botschaften selbst gerne auch als Kommunikationsangebot. Schwieriger war schon die bereits vor zwei Wochen gestartete Unterschriftenkampagne zum Stopp der Werbung - oder wenigstens eines Teils davon. Denn darin wird zwar zunächst nur von der BVG gefordert: " positioniert euch klar gegen rechtspopulistische Angstmache in Berliner U-Bahnen – auch auf euren Werbeflächen!

"Aber abschließend heißt es in der von mittlerweile 135.000 Menschen gezeichneten Petition mit Bezug auf den oben zitierten Slogan von Verschwiegenem um acht Uhr abends: Der Ruf nach Werbeverboten ist nicht mehr nur die Bekundung von Widerspruch. Auch wenn er sich nicht an "den Staat" richtet, sondern hier an ein als Anstalt des öffentlichen Rechts firmierendes Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs : Mit solchen Forderungen soll aus der Öffentlichkeit verdrängt werden, was einzelnen nicht passt.

Als öffentliches Unternehmen tragen wir die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen.

Zudem steht die BVG in Verantwortung gegenüber ihren Fahrgästen, Mitarbeitenden und der Infrastruktur des Unternehmens. Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt.

"-Chefredakteur, der ein Bild zeigt mit dem Werbeslogan "Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern". Reichelt schrieb dazu:Das Bild war jedoch kein reales Foto von der Werbekampagne, sondern ein KI-Produkt. In Fahrzeugen der BVG war dieser Satz zuvor nicht zu lesen.

Auch wenn sich die BVG in ihrem Statement vage ausdrückt, hält sie offenbar das Fragment mit den "sämtlichen beiden Geschlechtern" für rechtswidrig und sieht in der möglichen Annahme von Rezipienten, dieser Slogan sei tatsächlich in Berliner U-Bahnen zu lesen, einen hinreichenden Grund für die fristlose Kündigung des Werbevertrags. Als Biologe muss man seit Jahren frustriert sein über das Diskussions-Level, wenn es um die Anzahl der Geschlechter geht.

Denn ob Blumen, Bäume, Schnecken, Fische oder Primaten: Wir haben dort immer tatsächlich nur zwei Geschlechter. Daran ändert sich auch nichts, wenn wir in oder auf einem Individuum gleich beide dieser Geschlechter finden, wenn es sterile Individuen gibt oder solche, die sich alleine fortpflanzen können , oder solche, deren Geschlecht sich ändern kann oder erst während der Entwicklung bestimmt wird.. Es ändert nur nichts am faktischen Befund.

Wenn wir Rot und Grün als zwei Farben sehen, dann kommt mit dem parallelen Auftreten von RotNoch etwas einfach wird es, wenn man auf die Suche bei Fadenwürmern oder Clownfischen verzichtet und sich auf den Menschen konzentriert, um den es in der Debatte wohl geht. Nur: Das ist eben ein völlig anderes Thema, und nachdem die Debatte um die Geschlechterzahl nun schon seit einigen Jahren die Hirne von Mediennutzern drangsaliert, liegt der Verdacht nahe, dass dieser offensichtliche Unterschied – nämlich Fakten vs. Meinungen, zu denen das zählt, was wir alltagssprachlich "Gefühl" nennen – bewusst ignoriert wird, um eine verbale Kampflinie zu ziehen.

Zum Beispiel, wenn ein Fußballverein vom Sportgericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird, weil Fans mit Bannern verlautbart haben,Was hat das biologische Geschlecht mit dem Selbstverständnis ihrer Träger zu tun, was die Dichotomie von männlich und weiblich mit persönlichem Begehren, mit Zuneigung, mit Lebensgestaltung?stets vorausgesetzt). Aber wir haben eben auch ein Problem, wenn einzelne anderen vorschreiben wollen, was sie zu denken oder zu sagen haben.

Biologische Geschlechter sind zwar keine Meinung, sondern Tatsachen – und die stehen immer unter dem Vorbehalt, dass neue Erkenntnisse zu einer neuen Verständigung über denAber wie mit diesem Geschlechter-Wissen umzugehen ist und welche Erwartungen zu individuellen Identifikationen berechtigt gestellt werden können, das ist eine Meinungsfrage. Dies nicht zu unterscheiden, ist der ganze Gegenstand der seit Jahren anhaltenden Diskussion.? Sollte man akzeptiert definieren, wer ein Faschist ist, sind automatisch alle anderen Antifaschisten?

Wer kein Mörder ist, ist wohl ein Nicht-Mörder – aber doch wohl nicht automatisch ein Anti-Mörder . Wie soll in einer solchen zur Verständigung unfähigen Gesellschaft noch ein Dialog funktionieren, eine Verständigung, ein Austausch von Argumenten? Die BVG spricht im Zusammenhang mit Reichelts Post von "offensichtlich rechtswidrig".

Da sie kein Wort über mögliche andere Rechtsverletzungen durch das KI-generierte Bild spricht, bleibt wohl nur, dass sie bereits das Reden von sämtlichen beiden Geschlechtern für illegal hält – und darauf eine wiederum rechtswirksame Entscheidung fußen lässt.irgendwo werben darf oder nicht, ist mir persönlich völlig egal. Da gilt - vor Vertragsunterzeichnung! - in den meisten Fällen die Vertragsfreiheit .

Und wenn ein Unternehmen eine Fehlentscheidung trifft, ist das auch eher normal als aufregungswürdig. Aber bedenklich ist, wie dieser Vorgang derzeit vom Journalismus aufgegriffen wird. Mit allen Adjektiven und Konnotationen liest, sieht und hört sich vieles so, wie es in einem offenen Brief der Journalisten-Gewerkschaft in Verdi heißt:Wer bereit ist, Meinungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden, muss in diesem Fall ein Problem sehen.

Dass die öffentliche Empörung über dieses und jenes nur Beschäftigungstherapie sei , soll dabei keineswegs behauptet werden. Denn dass das ein oder andere heute nicht mehr gesagt wird - ohne dass es verboten wurde - darf man als Fortschritt im Diskurs verstehen.

"Womöglich müsste sich nur ein Geschlechtsgenosse erbarmen und den Mann mal ordentlich rannehmen, so ganz im Sinne der Natur. Ein bisschen Spannungsabbau, ein bisschen Vergnügen, ein bisschen Einordnung in die soziale Gruppe. "

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