Im Streit zwischen der Gemeinde Stuhr und der Stadt Delmenhorst um den Decathlon-Markt in Brinkum-Nord wurde nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ...
Im Streit zwischen der Gemeinde Stuhr und der Stadt Delmenhorst um den Decathlon-Markt in Brinkum-Nord wurde nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Dieses gab den Stuhrern recht.Im Streit zwischen der Gemeinde Stuhr und der Stadt Delmenhorst um die Ansiedlung des Decathlon-Marktes in Brinkum-Nord hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch ein Urteil gesprochen – und der Gemeinde Stuhr recht gegeben.
Wie berichtet, hatte die Stadt Delmenhorst bemängelt, dass mit der Ansiedlung von Decathlon in Brinkum-Nord negative Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche ausgingen und sowohl die Baugenehmigung für den Markt als auch den Bebauungsplan für das Areal beklagt. In erster Instanz am Verwaltungsgericht hatte noch die Gemeinde Stuhr recht bekommen.
Das Urteil aus Leipzig gibt der Rechtsauffassung der Gemeinde Stuhr nun recht. Der entsprechende Paragraf diene nicht dem"Schutz von Nachbargemeinden". Auch"ein Rückgriff auf das für die Bauleitplanung geltende Gebot der interkommunalen Abstimmung" scheide aus, heißt es in der Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt die Stuhrer Rechtsauffassung in jeder Hinsicht", sagte Stuhrs Bürgermeister Stephan Korte in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Er betont, dass der entsprechende Artikel"keine drittschützende Wirkung" begründet."Es kam daher allein darauf an, ob der Sportfachmarkt schädliche Auswirkungen im Sinne erheblicher Umsatzabflüsse nach Stuhr hat und die Delmenhorster Innenstadt schädigt.
Diese Auffassung sei sowohl vom Verwaltungsgericht als auch vom Oberverwaltungsgericht bereits vorher bestätigt worden."Bereits im einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat das Verwaltungsgericht Hannover festgestellt, dass ein solches Verfahren kein Instrument zur Verhinderung von Wettbewerb ist", sagte Korte.
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