Denkmalschutz für Britenhäuser in Bielefeld: Sanierung statt Abriss

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Denkmalschutz für Britenhäuser in Bielefeld: Sanierung statt Abriss
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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) will die leerstehenden Britenhäuser in Bielefeld nicht länger verkaufen, sondern sanieren und vermieten. Experten befürworten den Denkmalschutz der Britenhäuser im Musikerviertel und eine städtische Erhaltungssatzung, nachdem zwei der Häuser vor einigen Jahren abgerissen wurden.

Bielefeld. Die Bundesanstalt für Immobilien aufgaben (BImA) hatte vor einigen Jahren gegen die Stadt Münster, die Bezirksregierung Münster und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) geklagt, um den strengen Denkmalschutz für die Britenhäuser am Angelsachsenweg in Münster aufzuweichen. Das Verwaltungsgericht bestätigte jedoch die Schutzwürdigkeit der Siedlung.

Ursprünglich wollte die BImA die einst von britischen Soldaten bewohnten Häuser verkaufen und sah den Denkmalschutz dafür als „Verkaufshemmnis“ an. Inzwischen hat die BImA umgeschwenkt und will die bis heute leerstehenden Gebäude in Münster selbst sanieren und dann vermieten. Bei den in den 50er Jahren errichteten Offiziershäusern im Bielefelder Musikerviertel jedoch setzt die Bundesbehörde trotz des langen Leerstandes auf den Verkauf. Der Vermarktungserfolg war bisher bescheiden: Ein Haus wechselte bei einer Versteigerung im Dezember 2024 zum Preis von nur 325.000 Euro den Eigentümer, obwohl die BImA den Wert der Immobilie mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und 705 Quadratmetern Grund in bester Lage auf einen Wert von über 700.000 Euro taxiert hatte. \Bielefelder Experten befürworten unterdessen den Schutz der Britenhäuser im Musikerviertel durch Denkmalschutz (für ein Drittel der Häuser) sowie eine städtische Erhaltungssatzung, nachdem zwei der Häuser nach einem Eigentümerwechsel vor gut drei Jahren abgebrochen worden waren. Der Architekt und Stadtplaner Reinhard Drees etwa findet den Schutz der Britensiedlung „richtig und wichtig“. Denkmalschutz sei ein Kostenfaktor, aber dank öffentlicher Förderung werde die Sanierung nicht unbezahlbar teuer: „Man kriegt das gut hin, zumal ja die Denkmalpflege großes Interesse an einer weiteren Nutzung hegt“, glaubt Drees. Zudem sei jeder Abriss auch aus ökologischer Sicht bedenklich, weil gebaute Substanz stets Energie binde, die beim Abbruch verloren gehe. Die Grundrisse der Britenhäuser seien „schlicht und gut zu gebrauchen“. Zeitgemäße Änderungen müssten freilich erlaubt sein: „Das geht, ohne das Gesamtbild zu zerstören.“\Andreas Beaugrand, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Baukultur und Denkmalpflege, befürwortet ebenfalls den Schutz der Britensiedlung. Für den Hochschullehrer stehe die Erhaltung des Ensembles im Mittelpunkt – gegen den Bau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern zum Beispiel würde demnach nichts sprechen. Ganz ähnlich sieht es der Architekt Volker Crayen. Tatsächlich sei vor allem eine energetische Sanierung der in den 50er-Jahren errichteten Gebäude fällig, und nötige Veränderungen seien unter Abstimmung mit den Denkmalbehörden auch möglich. Die Vorstellung, der Schutz sorge für eine unnötige Verteuerung der Sanierung, sei eine „Fehleinschätzung“: In den Behörden seien ja „keine Ignoranten“ tätig, unter Umständen gebe es auch Zuschüsse. Die Erhaltung der Häuser mit ihren „vernünftigen Grundrissen“ und des Siedlungscharakters zur Erinnerung an die Besatzungszeit sei auf jeden Fall die Anstrengungen wert: „Wir haben ja nicht so viel alte Bausubstanz in der Stadt.“

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