Wenn das Amazon-Paket statt des Wunschgeräts nur billige Ware enthält, erwartet man schnelle Abhilfe. Wie Kunden dabei reagieren sollten, klären wir im Podcast.
Wer online ein Gerät bestellt hat, ist zu Recht enttäuscht, wenn das Paket nicht die bestellte Ware enthält. Im c’t- Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion und Recht sanwalt Niklas Mühleis über genau solche Probleme: Es geht um Amazon -Pakete, die statt des teuren Wunschgeräts etwa gleich große, ähnlich schwere Billigware enthalten.Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden.
Beide Kunden beschwerten sich unverzüglich bei Amazons Kundendienst, der sich in dieser Angelegenheit jedoch für nicht zuständig erklärte. Stattdessen verweigerten die Mitarbeiter weitere Auskünfte und erklärten, ihre Entscheidung sei unabänderlich. Auf weitere Reklamationen erhielten beide Kunden dieselben Textbausteine, Amazon könne den Kaufpreis für die Ware erst erstatten, wenn das richtige Gerät zurückgesendet worden sei.
Niklas erklärt die rechtlichen Tücken bei Fehllieferungen. Und er stellt klar, dass Kunden sich nicht auf das Transportrisiko berufen sollten. Denn dies würde nahelegen, dass es sich um einen Transportschaden handelt – was ja nicht zutrifft, es steckte zwar eine falsche, aber funktionsfähige Ware im Paket.
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