In Deutschland ist das Renteneintrittsalter gesetzlich festgelegt, aber es gibt Ausnahmen. So können vor 1964 Geborene unter bestimmten Bedingungen vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie 45 Arbeitsjahre nachweisen können. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie Schwerbehinderte oder Bergleute.
Vor dem Ruhestand sollten Informationen über die Möglichkeiten beim Renteneintritt eingeholt werden. Oft lässt sich noch mehr aus der Rente rausholen. Bremen – Ist das reguläre Eintrittsalter erreicht, ist in den Ruhestand zu gehen dennoch kein Muss.
Ebenso wenig, bis zum Erreichen des regulären Rentenalters weiterzuarbeiten. Viele wüssten gar nicht, dass der Renteneintritt flexibel gestaltet und die Rente unter Umständen noch erhöht werden kann, erklärte Finanzexpertin Barbara Sternberger-Frey in derHinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Renteneintritt entfallen , die hohen Abschläge lassen sich aber nicht immer mit dem zusätzlichen Verdienst ausgleichen. Der Rentenabschlag gilt nämlich für die gesamte Bezugsdauer und bleibt immer gleich.Es kann aber auch nur ein Teil der Rente bei vorzeitigem Eintritt in Anspruch genommen werden. Für diesen Teil fallen dann Abschläge an, für die Restrente aber nicht, erklärte Sternberger-Frey. „Das kann sich im Einzelfall besser rechnen“, so die Expertin.Die sogenannte Flexirente, also auch noch über das Rentenalter hinaus zu arbeiten, scheint also besonders attraktiv. Wer ohne Abschläge in den Ruhestand geht und weiter arbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen. Mit einem zusätzlichen Verdienst können sogar weitere Rentenansprüche erworben werden, indem vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden. „Und der Staat belohnt das“, so die Finanzexpertin. Für jeden Monat, den man nach seinem Rentenbeginn weiter arbeitet, gibt es einen Zuschlag auf die Rente von 0,5 Prozentpunkten. Die Erhöhung wird dann im Folgejahr ausgezahlt. Zu beachten ist allerdings, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. Ob sich das ganze auch dann noch lohnt, müsse individuell geprüft werden.ohne Abschläge wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Wer nicht so lange arbeiten möchte, kann auch schon nach 35 Beitragsjahren. Die Abschläge sind allerdings hoch und schmälern den monatlichen Betrag deutlich. Doch auch dafür gibt es einen Trick. Die Abschläge lassen sich durch Sonderzahlungen ausgleichen. Diese Voraussetzungen müssen dafür laut Deutscher Rentenversicherung erfüllt sein:Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente erfüllen, wie mindestens 35 Jahre in Versicherung eingezahlt haben-Sendung zufolge sind diese meist sehr hoch, können aber teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Voll steuerlich absetzen lässt sich die Sonderzahlung, wenn diese stückweise erfolgt, betonte Finanzexpertin Sternberger-Frey.Rentenabschläge mit Sonderzahlung ausgleichen: Das sollten Sie beachten Wer die Sonderzahlung geleistet hat, kann auch später noch in Rente gehen und von einer erhöhten monatlichen Auszahlung profitieren. Damit sich das am Ende aber auch lohnt, sollte man mindestens 15 Jahre Rente beziehen, so die Expertin. Abschätzen lässt sich das aber wohl kaum. Zudem kann die Sonderzahlung nicht erstattet werden. Wann sich der Renteneintritt für wen am meisten lohnt, muss immer individuell entschieden werden. Interessierte können sich bei der Rentenversicherung beraten lassen.
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