In Deutschland ist das Renteneintrittsalter gesetzlich festgelegt, aber es gibt Ausnahmen. So können vor 1964 Geborene unter bestimmten Bedingungen vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie 45 Arbeitsjahre nachweisen können. Außerdem gibt es Ausnahmen für bestimmte Gruppen wie Schwerbehinderte oder Bergleute.
Vor dem Ruhestand sollten Informationen über die Möglichkeiten beim Renteneintritt eingeholt werden. Oft lässt sich noch mehr aus der Rente rausholen.
, die hohen Abschläge lassen sich aber nicht immer mit dem zusätzlichen Verdienst ausgleichen. Der Rentenabschlag gilt nämlich für die gesamte Bezugsdauer und bleibt immer gleich.Es kann aber auch nur ein Teil der Rente bei vorzeitigem Eintritt in Anspruch genommen werden. Für diesen Teil fallen dann Abschläge an, für die Restrente aber nicht, erklärte Sternberger-Frey. „Das kann sich im Einzelfall besser rechnen“, so die Expertin.
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