Eilantrag in erster Instanz abgewiesen • DB lässt Urteil nun vom Landesarbeitsgericht überprüfen • Weh: „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig
Eilantrag in erster Instanz abgewiesen • DB lässt Urteil nun vom Landesarbeitsgericht überprüfen • Weh: „Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen.“ • DB tut im Sinne der Kunden alles, um Streik zu stoppen
„Die Streikankündigung ist viel zu kurzfristig, zudem gibt es rechtswidrige Forderungen“, sagte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. „Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um den Wellenstreik noch zu stoppen.“
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