Berlin (ots) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht ihre Einschätzung zur Ausgestaltung von Anwohnerparkgebühren durch die heute erfolgte Urteilsbegründung im Fall Freiburg bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht
Die Deutsche Umwelthilfe sieht ihre Einschätzung zur Ausgestaltung von Anwohnerparkgebühren durch die heute erfolgte Urteilsbegründung im Fall Freiburg bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni klargestellt, dass die beklagte Bewohnerparkgebührensatzung nur aufgrund von Formfehlern unrechtmäßig sei: Statt einer Satzung brauche es eine Rechtsverordnung.
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/5600754Megatrend Künstliche IntelligenzSteigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die einmalige Chance, die Ihnen die KI-Revolution bietet! Wir zeigen Ihnen 3 ETFs für zukunftsorientierte Anleger.Hier klicken
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