Der deutsche Bundestag hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen, welches nationale Details zum Digital Services Act (DSA) der EU regelt. Das Gesetz soll unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden und Nutzer:innen mehr Transparenz und Widerspruchsrechte bei Moderationsentscheidungen bekommen.
Mit einem Monat Verspätung hat der deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Es regelt nationale Details zum Digital Services Act (DSA) der EU. Im Zentrum des Regelwerks: Welche Behörden sind in Deutschland wofür zuständig?und sollen unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden und Nutzer:innen mehr Transparenz und Widerspruchsrechte bei Moderationsentscheidungen bekommen.
Während die EU-KommissionNun ist beschlossen: Die zentrale Koordinierungsstelle wird in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein. Das war absehbar, die Bundesnetzagentur hat bereits begonnen, sich auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. So hat sie beispielsweise einefinden. Damit können sie sich beschweren, wenn sie glauben, dass ein Online-Dienst sich nicht an die Regeln des DSA hält. Außerdem können sich bei der Stelle sogenannte „Trusted Flaggers“ bewerben. Das sind privilegierte Hinweisgebe
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