In Deutschland soll die elektronische Aufenthaltsüberwachung für Straftäter gegen Frauen in Extremfällen eingeführt werden. Der Bundestag diskutiert aktuell den Entwurf für ein neues Gesetz, das den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessern soll.
Die Zahlen des Bundeskriminalamts machen deutlich, wie groß das Problem ist: Im Jahr 2023 wurden 360 Frauen und Mädchen in Deutschland umgebracht. Beinahe jeden zweiten Tag töte in Deutschland ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Die Zahlen häuslicher Gewalt stiegen seit Jahren an. Wir müssen insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt schützen“, so Wissing. Der Bundestag könne den Gesetzentwurf noch vor der Bundestag swahl beschließen, „und er sollte das dringend tun“.
Das Bundesjustizministerium teilte mit: „Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist auf Ausnahmefälle beschränkt, in denen eine konkrete Gefahr insbesondere für Leib und Leben des Opfers besteht.“ Das Gewaltschutzgesetz, das seit 2002 in Kraft ist, ermöglicht Betroffenen unter anderem, vor dem Familiengericht Schutz zu beantragen. Bislang ist beispielsweise das Verbot möglich, eine Wohnung zu betreten oder sich zu nähern oder Kontakt aufzunehmen. Durch die Gesetzesänderung könnten Familiengerichte künftig in Hochrisikofällen für drei Monate eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere drei Monate.Technisch funktioniert das Prinzip so: Der Täter trägt eine Fußfessel, die mit einer GPS-Einheit kommuniziert, die das Opfer bei sich trägt. Sobald der Täter dem Opfer zu nahe kommt, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Daraufhin werden die Betroffene, der Träger der Fußfessel und die Polizei benachrichtigt.Straftaten und Gewalt gegen Frauen sind in den vergangenen Jahren gestiegen. 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts allein 938 Mädchen und Frauen Opfer von Tötungsversuchen. Gegen ihren vorbestraften Ex-Mann sei ein Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt worden, das mithilfe der Fußfessel kontrolliert werde, teilten die sächsische Justizministerin Constanze Geiert und ihr hessischer Amtskollege Christian Heinz (beide CDU) mit. Es sei deutschlandweit das erste Mal, dass diese Technik zum Einsatz kommt.Heinz hält es für falsch, dass das Tragen der Fußfessel im Entwurf der Bundesregierung auf drei Monate begrenzt wird. Er sagt: „Das ist aus unserer Sicht zu kurz.“ Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), kritisierte, die Länder, die das Gewaltschutzgesetz am Ende umsetzen müssten, hätten kaum Zeit, sich damit auseinanderzustehen. Das Gesetz sei nun „kurz vor knapp erstellt“ worden. Ein Neuaufschlag in der neuen Legislatur scheint mir insgesamt erfolgversprechender
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