Das Bundesverfassungsgericht hat den Streit um die Beteiligung der DFL an den Polizeikosten für Hochrisikospiele entschieden. Die DFL muss künftig die Kosten für die Polizei bei Hochrisikospielen tragen.
Die Deutsche Fußball Liga ( DFL ) hat im Streit um die Beteiligung an den Polizei kosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg. Der Erste Senat in Karlsruhe erklärte die angegriffene Norm als mit dem Grundgesetz vereinbar.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth betonte, dass das Ziel der Regelung darin liege, die Kosten auf denjenigen zu verlagern, der sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfallen. Dies sei ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel. Hochrisikospiele werden als Partien definiert, bei denen mit besonders heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird. Das Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz sieht seit 2014 vor, dass die Stadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Die DFL erhielt im Jahr 2015 den ersten Gebührenbescheid zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten. Die DFL sah diese Regelung als verfassungswidrig und damit nichtig an und zog vor Gericht. Nach Ansicht der Dachorganisation für die 1. und 2. Bundesliga fehlte es an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Die DFL argumentierte, dass die Stadt Bremen diese Leistung nicht rechtmäßig erbringen konnte und zudem einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich seien - und nicht die Organisatoren. Mit diesem umstrittenen Thema hatten sich in den vergangenen Jahren schon mehrere Gerichte befasst. In erster Instanz hatte die Klage der DFL Erfolg. Das Verwaltungsgericht Bremen erklärte die Gebührenerhebung 2017 für rechtswidrig, unter anderem weil die Berechnungsmethode zu unbestimmt sei. Ein Jahr später wurde das Urteil aber vom Oberverwaltungsgericht Bremen aufgehoben, das die Gebührenforderung wiederum für rechtens hielt. 2019 wurde diese Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt. In Bremen ging es nach Angaben der Stadt um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro, die der DFL bislang in Rechnung gestellt wurden. Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell nach der Entscheidung der obersten deutschen Richterinnen und Richter auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu
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