Die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit einzuführen und gemeinsame Standards zu verabreden, stellt keine Diskriminierung dar. Es gibt kein Menschenrecht ...
Die Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit einzuführen und gemeinsame Standards zu verabreden, stellt keine Diskriminierung dar. Es gibt kein Menschenrecht auf Barleistungsbezug, meint Markus Peters.für die Städte und Gemeinden verpflichtend zu machen und gemeinsame Standards zu entwickeln, hat Hand und Fuß. Denn die Akzeptanz der Karte wird auch von ihrer Verbreitung abhängen.
Selbstverständlich muss es nach wie vor möglich sein, einen Teil auch als Bargeld zu beziehen. Nicht immer und überall ist Kartenzahlung möglich. Wer sich ausschließlich auf dieses Zahlungsmittel verlässt, ist häufig verlassen. Aber: Ebenso wenig stellt es eine Diskriminierung dar, einen größeren Teil der staatlichen Unterstützungsleistungen nicht bar zu erhalten.
Wer unbedingt Geld in sein Heimatland überweisen will, kann dies tun: Wenn er eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat und für seinen Unterhalt selbst Sorge trägt.
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