Die Lage am Morgen: Paragraf 218 – ist er bald weg?

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Die Ampel wartet auf Empfehlungen zum umstrittenen Abtreibungsparagrafen. Das Verfassungsgericht verhandelt wieder mal AfD-Klagen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht seinen Einfluss schwinden. Das ist die Lage am Mittwochmorgen.

»Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« So ist es in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt, der Schwangerschaftsabbruch ist eine kriminelle Tat.Foto: Rolf Zoellner / epd / IMAGO

Wenn die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sich einmal darüber auslassen sollten, wie viel sie zu tun haben, dann müssten sie auch die AfD mit verantwortlich dafür machen. Dutzende Organstreitverfahren der Partei und der Bundestagsfraktion seien derzeit in Karlsruhe anhängig, berichtet mein Kollege Dietmar Hipp.

Wie schwer sich das Verfassungsgericht mit der AfD und ihren nahestehenden Organisationen tut, offenbar sich auch in einem anderen Fall:Heute findet um 11 Uhr im Bundestag ein skurriler Termin statt: Der Bundesdatenschutzbeauftragte übergibt der Bundestagspräsidentin seinen Jahresbericht, obwohl er gar nicht mehr regulär im Amt ist.

Gibt es einen Grund, den Einsatz derartiger Technologie für die Sicherheitsbehörden zu beschränken? Ja, sagt der Datenschutzbeauftragte im SPIEGEL-Interview. »Bei Feldversuchen mit Gesichtserkennung in Berlin beispielsweise gab es erschreckend hohe Fehlerquoten – und eine Diskriminierung nach Bevölkerungsgruppen.

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