Für Ihre Steuererklärung sollten Sie sich Zeit und Ruhe nehmen. Inmitten all der auszufüllenden Zeilen werden sonst schnell Angaben vergessen, die Ihnen ...
Für Ihre Steuererklärung sollten Sie sich Zeit und Ruhe nehmen. Inmitten all der auszufüllenden Zeilen werden sonst schnell Angaben vergessen, die Ihnen reichlich Steuerersparnis einbringen.Pflegepauschbetrag, Homeoffice- und Entfernungspauschale: Wer Dinge wie diese mit der Steuererklärung geltend machen könnte, aber sie vergisst, dem entgehen unter Umständen großzügige Steuerersparnisse.
Die jeweils summierten Beträge werden zu 20 Prozent steuerlich berücksichtigt - bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist die Obergrenze bei 4000 Euro erreicht, bei den Handwerkerleistungen liegt sie bei 1200 Euro. Eingetragen werden die Posten in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Eigentümerinnen und Eigentümer können ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten in der Steuererklärung angeben, wenn sie die entsprechenden Rechnungen parat halten und per Überweisung bezahlt haben.Wer freiwillig und unentgeltlich Personen aus dem eigenen Umfeld bei sich oder bei ihnen zu Hause pflegt, kann in Abhängigkeit von deren Pflegegrad den sogenannten Pflegepauschbetrag geltend machen.
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