Justizminister Buschmanns geplantes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ ist ins Schlingern geraten. Grund sind zwei Gerichtsurteile.
Wer auf dem Smartphone mit Gewalt bedroht oder mit unbestellten Penisbildern behelligt wird, soll sich juristisch zur Wehr setzen können. Eigentlich. Auch wer ein Restaurant führt und ohne Grund mit vernichtenden digitalen Bewertungen in den Ruin getrieben wird, soll schneller als bisher Auskunft über den Urheber erhalten können. Vor einem Jahr hat Bundesjustizminister Marco Buschmann in Berlin erste Eckpunkte für ein 'Gesetz gegen digitale Gewalt' vorgelegt.
Allerdings dürfe ein EU-Mitgliedsland keine 'generell-abstrakten Maßnahmen ergreifen', die unterschiedslos für alle Arten von Kommunikationsdienstleistern in anderen Staaten gelten. Für Buschmanns 'Gesetz gegen digitale Gewalt' heißt das: Der geplante private Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten in Deutschland hat im Europarecht keinen Bestand.
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