Dillingen: Frau (23) wählt in Bayern so oft den Notruf, bis sie festgenommen wird

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Missbrauch von Notrufen, geregelt in § 145 des Strafgesetzbuches (StGB), bezeichnet das vorsätzliche Herbeiführen eines Einsatzes von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder anderen Hilfsdiensten durch Täuschung.

Der Nummer des Polizeinotrufs 110 steht auf der Scheibe eines Polizeifahrzeugs. © Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Was in dem Kopf dieser 23-Jährigen vorging, bleibt auch der Polizei vorerst ein Rätsel. Die junge Frau hat in der Nacht auf Donnerstag so oft den Notruf alarmiert, bis sie schließlich festgenommen wurde.- Eine 23-Jährige aus dem schwäbischen Landkreis Dillingen an der Donau hat in der Nacht auf Donnerstag 13-mal mutmaßlich grundlos den Notruf gewählt und ist deshalb in Gewahrsam genommen worden, das berichtet die zuständige Polizei aus Dillingen.

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