Der Digital Markets Act soll Menschen in Europa mehr Auswahl geben. Nun ist klar, für welche Plattformen die Regeln gelten. Sechs Konzerne haben sechs Monate.
fallend demnach Gmail, Outlook.com und der Samsung Internet Browser. Für Samsung heißt das, dass der gesamte Konzern nicht als Gatekeeper eingestuft wird. Prüfen will die EU-Kommission noch, wie mit der Suchmaschine Bing, dem Edge-Browser und Microsoft Avdertising sowie iMessage von Apple zu verfahren ist.
Mit dem DMA kommt ein Verbot der unveränderlichen Zwangsbeglückung auf Endgeräten: Grundsätzlich sollen Nutzer ihre Software frei wählen dürfen – nicht deinstallierbare Software soll damit der Vergangenheit angehören. Allerdings gibt es hier eine nennenswerte Einschränkung: um die Sicherheit der Endnutzer zu gewährleisten, sollen die Anbieter weiterhin Möglichkeiten zum Schutz der Integrität des Systems anbieten dürfen.
In einem zweiten Schritt müssen die benannten Anbieter nach zwei Jahren diese Funktionen auch für Gruppenkommunikation ermöglichen. Im dritten und letzten Schritt müssen auch Sprachanrufe und Videoanrufe interoperabel werden. Das Sicherheitsniveau soll dabei immer das des jeweiligen Anbieters sein – hieran gab es im Vorfeld Kritik. Denn damit könnten schwächere Sicherheitsniveaus die Integrität stärker geschützter Kommunikationswege kompromittieren.
Zum anderen verbietet der DMA ausdrücklich bei jenen Gatekeepern, die Werbedienstleistungen und andere Produkte anbieten, die Integration von internen Daten, die nicht öffentlich zugänglich sind – und das unternehmensweit. Bei Microsoft oder Google soll dieses Verbot etwa die gesamte Produktpalette umfassen.
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