Medienhäuser haben erfolgreich geklagt, um bei einer AfD-Wahlparty in Thüringen teilnehmen zu können. Nun geht die Partei gegen die Entscheidung vor. Zwei Tage vor der Wahl ist die Lage damit weiter unklar.
doch Zutritt zu ihrer Wahlparty am Wahlsonntag in Thüringen geben muss. Es sei Widerspruch gegen die Entscheidung des Landgerichts Erfurt eingelegt worden, sagte ein Parteisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Zudem habe seine ParteiAlle aktuellen Nachrichten zum russischen Angriff auf die Ukraine bekommen Sie mit der Tagesspiegel-App. Hier für IOS und Android herunterladen.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, die Springer-Marken „Bild“ und „Welt“ sowie die Tageszeitung „Taz“ hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Sie sehen die Pressefreiheit bedroht. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort dieDas Landgericht Erfurt hatte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht gegeben.
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