Drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung: TV-Koch muss ins Gefängnis

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Alfons Schuhbeck wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe verurteilt...

Erbsensuppe statt Haute cuisine: Im Prozess gegen den aus zahlreichen TV-Formaten bekannten Starkoch Alfons Schuhbeck wurde nun ein Urteil gefällt, das dem Gastronomen nicht schmecken dürfte. Er muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.

Er war einer der Gastgeber der „Küchenschlacht“ im ZDF und seit 1993 fester Bestandteil im Programm des Bayerischen Rundfunks. Nun bleibt der Herd vorerst kalt, denn Alfons Schuhbeck wurde vom Landgericht München I wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, wie unter anderemberichtet.

Insgesamt sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Gastronom mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen von zwei seiner Restaurants manipuliert und somit über zwei Millionen Euro an Steuern hinterzogen habe. Der Angeklagte legte im Zuge des Prozesses mehrere Teilgeständnisse ab, die Salamitaktik ging allerdings nicht auf. Damit ist klar, dass die TV-Karriere von Alfons Schuhbeck zumindest vorläufig beendet ist.

Selbst bei einer vorzeitigen Haftentlassung ist unklar, ob wir den Koch noch einmal vor der Kamera erleben werden. Mit 73 Jahren ist der gebürtige Traunsteiner nicht mehr der Jüngste, zudem stellt sich natürlich die Frage, ob er mit seiner Vergangenheit noch als Gesicht für das öffentlich-rechtliche Fernsehen tragbar ist. Bereits 1994 wurde Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt .

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