Die Bundesanwaltschaft kann noch Beschwerde einlegen, doch das Vorab-Urteil der Dresdner Richter ist deutlich.
Mehr als sechs Jahre nach dem Urteil im NSU -Prozess gegen Rechts-Terroristin Beate Zschäpe ist nun der Staatsschutz-Prozess gegen ihre Helferin Susann E. geplatzt.„Der Generalbundesanwalt hatte der Angeklagten vorgeworfen, sie habe den Nationalsozialistischen Untergrund ab September 2008 dadurch unterstützt, dass sie Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt habe“, so OLG-Sprecherin Meike Schaaf .
Laut den Staatsschutz-Richtern habe sie zwar seit Anfang 2007 über die ursprünglichen Gründe für das Untertauchen gewusst, dass die Mitglieder des NSU ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Trotz ihres „engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Beate Zschäpe“ gebe es aber „keine hinreichenden Indizien“, dass Susan E. auch Kenntnis von den NSU-Morden hatte.
Die Entscheidung des OLG ist bislang nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen. Ob sie dies tun wird, hat die Behörde bisher nicht entschieden.
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