Drogenprozess in Syke: Urteil für 40-jährigen Angeklagten

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Ein Drogenprozess in Syke endet mit Bewährungsstrafe. Der Angeklagte, ein Schmerzpatient, wurde mit Cannabis und Kokain erwischt. Seine Verteidigung: Er ...

Ein Drogenprozess in Syke endet mit Bewährungsstrafe. Der Angeklagte, ein Schmerzpatient, wurde mit Cannabis und Kokain erwischt. Seine Verteidigung: Er nutzte die Drogen zur Schmerzlinderung.Syke für einen 40-jährigen Angeklagten. Neben dem Besitz von Drogen legte die Staatsanwaltschaft ihm den Handel mit Rauschgift zur Last. Im September 2022 durchsuchte die Polizei die Wohnung des Mannes.

Auf Befragen erklärte der 40-Jährige, dass er zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung etwa ein bis zwei Gramm Kokain täglich konsumiert habe. Durch die Hausdurchsuchung sei ihm klar geworden, dass er sich nicht richtig verhalten und sich in Bezug auf die Beschaffung des Rauschgifts in falschen Kreisen bewegt habe.

Der Verteidiger argumentierte dagegen, dass die Marihuana-Beutel allesamt gebraucht waren und dort die Portionen ausschließlich für den Eigenkonsum vorbereitet worden seien. Auch die Feinwaage diente diesem Zweck. Zum Chatverlauf äußerte der Angeklagte, er hätte zu keinem Zeitpunkt die Absicht gehabt, Drogen zu veräußern. Deshalb auch die Weitervermittlung. Und durch die Wortwahl im Chat habe er seinen Chatpartner auf Distanz halten wollen.

Da mittlerweile der Besitz von Cannabis bis zu 50 Gramm im eigenen Heim legal ist, beschränkte sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer auf den Besitz von Kokain. Die vorgefundene Menge habe deutlich die Grenze der „Normalmenge“, die bei bis zu fünf Gramm liege, um das Doppelte überstiegen, so die Staatsanwältin. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt für eine Bewährungszeit von drei Jahren.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht und versicherte, dass ein solches Verhalten nicht wieder vorkommen werde. Die Richterin verurteilte den Angeklagten schließlich zu der siebenmonatigen Freiheitsstrafe, die sie zur Bewährung auf drei Jahre aussetzte. Zudem muss der Angeklagte eine Geldleistung von 500 Euro an den Verein Kontakt erbringen.

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