Drohnen über Gefängnissen: 'Gefahr für Sicherheit unserer JVA'

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Drohnen über Gefängnissen: 'Gefahr für Sicherheit unserer JVA' Drohnen Justizvollzugsanstalten

Die Justizministerien der Länder sehen Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als Sicherheitsrisiko. Selbst mit günstigen Einsteigermodellen könnten so nicht nur Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet werden, teilte das bayerische Fachressort der Deutschen Presse-Agentur in München mit. "Sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar.

In hessischen Gefängnissen sind die Fenster zusätzlich geschützt worden. Eine über dem normalen Gitter angebrachte Feinvergitterung solle verhindern, dass durch eine an das Haftraumfenster gesteuerte Drohne unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden könnten, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.

Die erforderlichen Überflugverbote sind schon längst ausgesprochen, doch ihre Überwachung und Durchsetzung bereitet den Behörden Schwierigkeiten. Neben dem möglichen Schmuggeln von Gegenständen in die Haftanstalten und dem Auskundschaften von Fluchtwegen gibt es noch ein Risiko, das von Drohnenflügen über Haftanstalten ausgeht: die Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Insassen, wenn etwa Fotos von Häftlingen geschossen werden.

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