In der Schule ihres Kindes soll angeblich jemand mit einem Messer verletzt worden sein. Eine Mutter aus Düsseldorf griff deshalb zum Telefon und wollte von der Schulleiterin wissen, was an den Gerüchten dran ist. Allerdings nahm sie das Gespräch auf und verbreitete es.
In der Schule ihres Kindes soll angeblich jemand mit einem Messer verletzt worden sein. Eine Mutter aus Düsseldorf griff deshalb zum Telefon und wollte von der Schulleiterin wissen, was an den Gerüchten dran ist. Allerdings nahm sie das Gespräch auf und verbreitete es.Die Angeklagte wurde von Peter Dietz verteidigt. Sie gab zu, ein Telefonat mit der Leiterin einer Schule heimlich aufgenommen zu haben.
Laut Version der Anklage soll sich die Aktion der Mutter um ein „tatsächlich nie stattgefundenes Gewaltdelikt“ an dieser Schule gedreht haben. Im Prozess hieß es jetzt aber, dass ein Kind in einer Nachmittagsbetreuung und außerhalb des Schulgeländes ein anderes Kind mit einem Messer oberflächlich verletzt haben soll. Damals kochte die Gerüchteküche unter Schülern und Eltern regelrecht über.
Die Angeklagte bekräftigte: „Ich dachte, das machste mal, das war aus dem Affekt heraus. Bevor da noch mal 30 Leute bei der Schulleiterin anrufen“, habe die Mutter also ihr heimlich aufgezeichnetes Telefonat schnell in der Elterngruppe weiter gereicht. „Dass da Ruhe reinkommt“, fügte die 42-Jährige hinzu. Schließlich hätte die Schulleitung bei einem ernst zu nehmenden Vorfall ja auch eine Meldepflicht gehabt.
Nur die Höhe der Strafe hat der Richter von ursprünglich 30 Tagessätzen zu je 50 Euro jetzt reduziert auf 15 Tagessätze zu je 20 Euro. Statt 1500 Euro muss die Mutter für ihre Aktion jetzt also nur noch ein Fünftel davon zahlen. Die Staatsanwältin hatte für eine Strafe von 600 Euro plädiert.
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