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eine Katze von ihrem Balkon gestoßen und so getötet hat, muss die 69-Jährige eine Geldstrafe zahlen. Ihrem Gerichtsprozess war die Angeklagte am Donnerstag unentschuldigt ferngeblieben. Ein Richter setzte daher in Abwesenheit einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutz gesetz gegen die Frau fest.
Laut Anklage hatte die Seniorin die Katze mit einem Besen aus ihrer Wohnung im fünften Stock eines Mehrfamilienhauses gescheucht und vom Balkon heruntergestoßen. Im Ermittlungsverfahren hatte die Rentnerin erklärt, der Streuner sei schon mehrfach zu ihr gekommen und habe in ihrer Wohnung für Chaos gesorgt. Damals habe sich die Katze unter ihrem Bett versteckt. Deswegen habe sie den Besen geholt, um sie zu vertreiben.
Der Verteidiger der Rentnerin betonte, dass seiner Mandantin der Tod des Tieres leidtue. Daran äußerten die Nachbarinnen erhebliche Zweifel: Die Rentnerin habe die kleine Katze schreiend über den Balkon gejagt und das Tier dann mit dem Besen über die Balkonbrüstung geschleudert. Anschließend sei sie ungerührt in ihre Wohnung zurückgegangen, ohne sich um das sterbende Tier zu kümmern. Die Rentnerin kann gegen den Strafbefehl noch Einspruch einlegen.
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