Irmgard F. nahm 1943 eine Stelle im KZ Stutthof an und erledigte dort Schreibarbeiten. Hat sie sich damit der Beihilfe zum massenhaften Mord schuldig gemacht?
Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen: So lautet der Vorwurf gegen die 97 Jahre alte Irmgard F., eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof. Nach 40 Verhandlungstagen will das Landgericht Itzehoe am Dienstagvormittag das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert.
Irmgard F. wirkte vor Gericht rüstig und deutlich jünger. Obwohl die Nebenklagevertreter sie immer wieder dazu aufforderten, äußerte sie sich lange nicht zu den Vorwürfen. Erst am 40. Verhandlungstag brach sie ihr Schweigen."Es tut mir leid, was alles geschehen ist", sagte sie in ihrem letzten Wort. Die 97-Jährige fügte hinzu:"Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.
Die Justiz muss in diesen Fällen ermitteln, weil es um Beihilfe zum Mord geht. 1979 hatte der Bundestag die Verjährung von Mord und Beihilfe zum Mord endgültig aufgehoben. Das bedeutet, dass sich Tatverdächtige bei Verhandlungsfähigkeit bis ins hohe Alter einem Verfahren stellen müssen.
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