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ein Ehepaar wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe durch einen vorgetäuschten Bootsunfall verurteilt. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig. Das Paar aus Schleswig-Holstein hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Diese habe derverworfen, teilte die Kiel er Staatsanwaltschaft mit. Das Landgericht in Kiel hatte den Mann zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt und gegen seine Frau eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt.fingiert haben.
Die Ehefrau hatte ihren Mann laut Urteil nach einer angeblichen Bootstour als vermisst gemeldet. Bei der anschließenden Suche wurde dessen leeres Boot gefunden. Der Beschuldigte versteckte sich allerdings im Haus seiner Mutter in. Die Polizei ging aufgrund der Spurenlage auf dem Boot wiederum schnell von einem Täuschungsmanöver aus.
Juristisch war die Aufarbeitung des Falls kompliziert. In einem ersten Prozess wurde das Ehepaar 2021 vom Kieler Landgericht zunächst weitgehend freigesprochen, weil es die Aktivitäten der Beschuldigten in 13 Fällen als noch nicht strafbare Vorbereitungshandlungen für geplante Betrugsversuche wertete. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf und ordnete eine Neuverhandlung an.
In beiden Prozessen ging es jeweils nur um den Vorwurf des versuchten Betrugs, weil es nie zu einer Auszahlung von Versicherungsgeldern gekommen war. Da der Ehemann nie offiziell für tot erklärt worden war, konnte die Frau noch keine Sterbeurkunde einreichen. Das war laut Versicherungsverträgen aber Bedingung für eine Auszahlung der vereinbarten Summen.
Ostsee Kiel Bundesgerichtshof Niedersachsen
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