Leitmedium der Elektromobilität
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit der Ladeinfrastruktur-Branche eine Übergangsregelung für den Umgang mit nicht eichrechtskonformen Ladesäulen beschlossen. Dadurch wird eine etwaige Stilllegung von Ladestationen nach dem 31. März verhindert. Und die Betreiber gewinnen Zeit für die Nachrüstung.ist immer gleich und wird von der PTB kommuniziert. Der Strom muss korrekt nach kWh gemessen werden.
Jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen stellt seinen konkreten, individuellen Nachrüstplan der am Sitz seiner Niederlassung zuständigen Eichbehörde vor. Darin hat er zu erläutern, ob der Messgerätehersteller, mit dem er zusammenarbeitet, sich bereits in einem Konformitätsbewertungsbewertungsverfahren befindet und wann voraussichtlich mit dem Erteilen einer Baumusterprüfbescheinigung bzw.
Dieser Bescheid soll dann durch den CPO der zuständigen Landespreisbehörde vorgelegt werden, die dann ebenfalls in Wahrung ihres Ermessens die Entscheidung der Landeseichbehörde ihrer eigenen Entscheidung, z.B. weiterhin bis zum Abschluss des konkreten Nachrüstplans das Erheben einer Session Fee zu dulden, zugrundelegen kann.für DC-Messsysteme gibt es inzwischen.
Deutschland Neuesten Nachrichten, Deutschland Schlagzeilen
Similar News:Sie können auch ähnliche Nachrichten wie diese lesen, die wir aus anderen Nachrichtenquellen gesammelt haben.
Neue Marke BAX: E-Lkw aus dem Zentrum des deutschen MittelstandsLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »
Cenntro liefert 2.000 E-Kei-Cars nach JapanLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »
Shell eröffnet Ladehub an ehemaliger Londoner TankstelleLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »
ElectricBrands zeigt Cabrio-Version der EvettaLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »
Plug Power eröffnet Wasserstoff-Zentrum in DuisburgLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »
BYD soll sich intern für Standort in Ungarn entschieden habenLeitmedium der Elektromobilität
Weiterlesen »