Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, aber gleichzeitig über ein eigenes Einkommen verfügt, bekommt die Rente unter Umständen gekürzt. Ab Juli steigt der ...
Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, aber gleichzeitig über ein eigenes Einkommen verfügt, bekommt die Rente unter Umständen gekürzt. Ab Juli steigt der geltende Freibetrag allerdings an.Ab Juli gibt es für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 4,57 Prozent mehr Rente. Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls entsprechend an.
„Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit kann der Rentenanspruch am Ende geringer ausfallen. Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1.038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird. Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro.
Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1.600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1.258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.Eine weitere Neuerung: Für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag.
Übrigens: Die Zuschläge gelten auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. „Es muss dafür kein Antrag gestellt werden“, sagt Daniela Karbe-Geßler. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 automatisch einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.
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