Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen gendergerechte Sprache im Unterricht abgelehnt.
gegen ihm zufolge einseitig dargestellte Identitätspolitik sowie die sogenannte „Critical Race-Theory“ an den Gymnasien seiner zwei Kinder zurückgewiesen. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Bei der sogenannten „Critical Race-Theory“ handelt es sich um interdisziplinäre Theorieansätze, die Rassismus in, vor allem rechtlichen, Strukturen erfassen und kritisieren.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, es sei nicht im nötigen Maße wahrscheinlich, dass das elterliche Erziehungsrecht vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags der Schule verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse.
Genderneutrale Sprache zu verwenden, widerspreche nicht der für den Schuldienst vorgeschriebenen politischen Neutralität, da nach Ansicht des Gerichts damit keine politische Meinung geäußert werde. Eine politische Zuschreibung sei außerdem sowohl möglich, wenn eine genderneutrale Sprache verwendet, als auch, wenn auf sie verzichtet werde.
Das Gericht führte in seiner Mitteilung außerdem an, der Vater habe keine gravierenden und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die von ihm kritisierte Sprech- und Schreibweise nachweisen können. Da es sich um Zehntklässler handele, müsste der Spracherwerb zudem bei beiden weitestgehend abgeschlossen sein.
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