Der Ballermann-Hit Layla sorgt für Diskussionen, Aufregung - und Verbote. Jetzt meldet sich sogar der Bundesjustizminister zu Wort.
Es ist etwas mehr als ein Jahr her, da musste sich der Landtag mit dem Liedgut auf bayerischen Volksfesten befassen. Damals hatten sich mehr als 30.000 Menschen mit ihrer Unterschriftdafür ausgesprochen, dass das „Donaulied“ künftig aus den Bierzelten verbannt werden solle. Das Volkslied aus dem 19. Jahrhundert handelt in seiner ursprünglichen Fassung von der Vergewaltigung eines schlafenden Mädchens.
Es sei ein Unding, dass solch ein Lied heute noch auf Volksfesten gespielt, gesungen und gegrölt werde, argumentierten die Initiatorinnen und Initiatoren des Widerstandes – doch der Innenausschusses des Landtags erklärteDieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen.
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