Sicherheit: Einbruchschutz für die Fenster: Welche Möglichkeiten es gibt – und worauf Sie achten sollten
Als Rentner arbeite ich in einem Minijob für 10,50 €/Std. Vertraglich vereinbart ist 1 Std. pro Woche . Die Arbeit fällt nur sporadisch an, kann durchaus mehr Stunden Arbeitszeit werden. Übersteigt jedoch nie die 450,-€ im Monat. Als minijobbender Rentner habe ich sicher auch Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Nun ist er wegen Burnout krankgeschrieben, die AOK Bayern verweigert das Krankengeld, da er selbständig war. Argumentation der AOK Bayern: Er hätte zwei Jahre nicht in die Kasse gezahlt und war selbständig. Wie gesagt, er ist seit über drei Jahren wieder angestellt und die Beiträge werden - wie bei allen anderen auch - vom Arbeitgeber gezahlt.