Park- und Rangierunfälle sind alles andere als selten. Vier von zehn Unfällen mit Sachschaden gehen darauf zurück. Meist passiert das Unglück beim Rückwärtsausparken. Die EU hat reagiert und macht die Rückfahrkamera in Neuwagen ab Juli zur Pflicht. In der Verantwortung bleibt aber allein der Fahrer.
Park- und Rangierunfälle sind alles andere als selten. Vier von zehn Unfällen mit Sachschaden gehen darauf zurück. Meist passiert das Unglück beim Rückwärtsausparken. Die EU hat reagiert und macht die Rückfahrkamera in Neuwagen ab Juli zur Pflicht. In der Verantwortung bleibt aber allein der Fahrer.
Es ist schneller passiert, als man glaubt: Eben noch schien hinter dem Auto alles frei zu sein, doch beim Zurücksetzen aus der Parklücke kracht es dann plötzlich. Oft bleibt es zum Glück beim Blechschaden, doch der Ärger und die Kosten sind dennoch hoch. Was viele nicht wissen: SelbstDie EU will die Unfallgefahr beim Rückwärtsfahren minimieren, indem sie ab der Jahresmitte 2024, genauer gesagt ab dem 7.
Wer eine Rückfahrkamera im Fahrzeug hat, erhält meist schon einen guten Überblick, ob die Fläche hinter dem Fahrzeug frei ist. Den Schulterblick sowie den Blick in den Spiegel ersetzt aber auch die Kamera nicht. Zum einen kann sich die Verkehrssituation in wenigen Sekunden ändern, zum anderen ist ein technischer Defekt an der Kamera möglich. Tritt dieser Defekt auf, ist eine schnelle Reparatur übrigens Pflicht.
Die StVO fordert, sich beim Zurücksetzen so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird. Das entspricht der allgemeinen Sorgfaltspflicht. Im fließenden Verkehr, hier ist vom Rückwärtsfahren die Rede, ist aufgrund der höheren Geschwindigkeit sogar eine gesteigerte Sorgfaltspflicht verlangt. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind es 80 Euro.
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