Auf Bahnhöfen, an Flughäfen fallen sie auf: Familien mit Schulkindern, die kurz vor oder nach den Ferien verreisen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ...
Auf Bahnhöfen, an Flughäfen fallen sie auf: Familien mit Schulkindern, die kurz vor oder nach den Ferien verreisen. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn Schulen nicht zustimmen. Diese Strafen drohen.Ein, zwei Tage könne mehrere Hundert Euro ausmachen: Familien, die früher in die Sommerferien starten oder diese über ihr Ende hinaus verlängern, reisen oft günstiger.
Rheinland-Pfalz hat für fortgesetzte Verstöße gegen die Schulpflicht bis zu 1.500 Euro Bußgeld angesetzt, wobei das Innenministerium des Landes klarstellt, dass der Maximalsatz „für Fälle besonders hartnäckiger Schulverweigerer“ genutzt wird. Es drohen den Kindern allerdings auch sogenannte schulische Ordnungsmaßnahmen, etwa ein schriftlicher Verweis bis hin zum Schulausschluss.
Nicht wenige machen es dennoch: In Deutschlands einwohnerstärkstem Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr von den Bezirksregierungen rund 2000 Verfahren im Zusammenhang mit Ferien eingeleitet. Das ergab eine dpa-Umfrage bei den zuständigen Mittelbehörden.
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