EScooter sollen dem Beschluss der Bundesregierung zufolge wie Fahrräder behandelt werden, allerdings mit besonderen Vorschriften.
Man darf die Geräte in öffentliche Verkehrsmittel mitnehmen.
Konkret ist vorgesehen, dass die Elektrotretroller mit einer Geschwindigkeit von weniger als zwölf Kilometern pro Stunde auf Gehwegen, gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen fahren dürfen. Diese E-Scooter werden der Verordnung zufolge ab dem zwölften Lebensjahr freigegeben. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als zwölf Kilometern pro Stunde müssen dagegen grundsätzlich auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren.
Kritik an der Verordnung äußerte auch der Unfallforscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann."Wenn E-Roller auf Gehwegen erlaubt werden, kommt es zu deutlich mehr Unfällen", sagte er der . Wenn E-Scooter mit bis zu 11,9 km/h schon bald auf Fußgängerwegen fahren dürften, wären diese"mindestens mit der doppelten Gehgeschwindigkeit wie Fußgänger unterwegs und deutlich schneller als Jogger". Das ist laut Brockmann"hochriskant".
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