Berlin (ots) - Ab heute können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen
Berlin - Ab heute können elektronische Abschriften von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte sehen im Notfall unmittelbar, was geregelt ist.
- Nach einem Unfall oder bei einer plötzlichen schweren Erkrankung muss oft schnell entschieden werden. Wer vorgesorgt hat, möchte sicher sein, dass der eigene Wille dann auch beachtet wird. Ab heute wird das deutlich einfacher: Im Zentralen Vorsorgeregister können nun auf Wunsch des Vorsorgenden elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen hinterlegt werden. Damit können Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte im Vorsorgefall neben der Information über das Bestehen einer Vorsorgeverfügung auch deren Inhalt unmittelbar einsehen.
Schnellerer Zugang zum Vorsorgewillen Das ZVR hat sich über viele Jahre als verlässliches Instrument der privaten Vorsorge bewährt. Registriert werden dort Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht. Erfasst wird, dass eine Vorsorgeverfügung besteht, wer als Vertrauensperson benannt ist und wo das Dokument verwahrt wird. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte erfahren so über eine gesicherte Infrastruktur im entscheidenden Moment, dass jemand vorgesorgt hat, und können sich unmittelbar an die benannte Vertrauensperson wenden.
Auf diese Weise trägt das Register täglich dazu bei, dass Vorsorgeverfügungen beachtet und unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden. Eine Lücke blieb dabei bisher allerdings: Den genauen Inhalt der Verfügung konnten Ärztinnen und Ärzte sowie Gerichte erst nach Vorlage der Urkunde erkennen. Genau hier schafft die neue Funktion nun Abhilfe. Ist eine elektronische Abschrift hinterlegt, sehen Ärztinnen und Ärzte mit derselben Abfrage auch, welche Behandlungswünsche die Patientin oder der Patient festgelegt hat und wer für sie oder ihn entscheiden darf.
Betreuungsgerichte erkennen durch den Abruf, ob die in der Verfügung getroffene Vorsorge für den konkreten Fall ausreicht und daher von der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers abgesehen werden kann. Die Originalurkunde kann zwar für die rechtliche Prüfung weiterhin erforderlich sein; die Abschrift gibt aber sofort Orientierung - und darauf kommt es gerade in den ersten Stunden eines Notfalls oft an.
"Mit dem heutigen Start machen wir einen weiteren wichtigen Schritt bei der Digitalisierung der rechtlichen Vorsorge", erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. "Bisher wussten Ärztinnen und Ärzte sowie Gerichte, dass jemand vorgesorgt hat. Jetzt sehen sie auch, was sie oder er bestimmt hat. Das spart im Ernstfall wertvolle Zeit und hilft, dass der Wille der Betroffenen schnell berücksichtigt wird.
Damit stärken wir das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen ganz konkret.
" Freiwillig, sicher und vertraulich Sowohl die Registrierung als auch die Hinterlegung der Abschrift sind freiwillig und erfolgen ausschließlich auf Wunsch der vorsorgenden Person. Da Vorsorgeverfügungen besonders sensible Inhalte haben, gelten für sie besondere Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Deshalb hat der Gesetzgeber die Bundesnotarkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits im Jahr 2004 mit der Führung des ZVR beauftragt. Die Bundesnotarkammer führt das Register unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Die Vorsorge- und Gesundheitsdaten bleiben damit durchgehend in einem sicheren und staatlich verantworteten System. Technisch wird der Inhalt des Registers ausschließlich verschlüsselt gespeichert; auch bei Datensicherungen werden sämtliche Daten nur in verschlüsselter Form übertragen. Eingesetzt werden ständig aktualisierte Techniken zur Sicherstellung von Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Zurechenbarkeit der Daten. Diese hohen Standards gelten auch für Dokumente: Vor der Speicherung werden die Dateien technisch auf Schadsoftware und Viren geprüft.
Anschließend werden die Dokumente zugriffssicher verschlüsselt gespeichert. Ebenso streng ist der Kreis der Zugriffsberechtigten begrenzt: Die Daten abrufen können ausschließlich die Betreuungsgerichte über gesicherte Verbindungen sowie behandelnde Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur. Ein allgemeiner oder öffentlicher Zugang zum Register besteht weiterhin nicht. Die Bundesnotarkammer selbst hat auch keinen Zugriff auf die Inhalte der hinterlegten Dokumente.
Wem die Neuerung besonders nützt Von der neuen Funktion profitieren grundsätzlich alle, die vorgesorgt haben oder vorsorgen wollen. Denn ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jederzeit eintreten, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand. Besonders spürbar ist der Vorteil dort, wo schnell gehandelt werden muss und die Vertrauensperson nicht sofort zur Stelle ist - etwa bei Menschen, die allein leben, deren Angehörige weit entfernt wohnen oder die vor einem größeren medizinischen Eingriff stehen. Entlastung bringt die Neuerung auch für die Angehörigen.
Sie stehen im Ernstfall ohnehin unter großem Druck und müssen oft eine besonders schwere Frage beantworten: Was hätte die betroffene Person selbst gewollt? Ist ihr Wille in einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgehalten und die Abschrift im ZVR hinterlegt, können Ärztinnen und Ärzte diesen unmittelbar einsehen, sodass sich alle Beteiligten daran orientieren können. Die Verantwortung für schwierige Entscheidungen lastet dann nicht allein auf den Angehörigen.
Damit die Vorsorge im Ernstfall trägt, kommt es aber auf zweierlei an: auf ein Dokument, das den eigenen Willen klar und rechtssicher festhält, und darauf, dass es im entscheidenden Moment auch vorliegt. Notarinnen und Notare helfen dabei, Vorsorgedokumente so zu gestalten, dass sie die individuellen Wünsche genau abbilden und zugleich wirksam und praxistauglich sind. Sie übernehmen zudem schon heute standardmäßig die Registrierung im ZVR.
Ab sofort bieten sie dabei zusätzlich an, eine elektronische Abschrift der Urkunde zu hinterlegen; eine zusätzliche ZVR-Gebühr fällt dafür nicht an. So begleiten Notarinnen und Notare den gesamten Vorsorgeprozess. Damit ist die Vorsorge im Ernstfall nicht nur wirksam, sondern kann auch tatsächlich umgesetzt werden. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine können dabei unterstützen, Vorsorgedokumente zu erstellen und im ZVR zu registrieren und digital zu hinterlegen.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister und zur neuen Funktion finden Sie unter www.vorsorgeregister.de. Pressekontakt: Dr. Sophie Godt-Nordhues Pressesprecherin der Bundesnotarkammer Telefon: 030-3838660 E-Mail: presse@bnotk.de Original-Content von: Bundesnotarkammer, übermittelt durch news aktuell Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/61304/6363316 © 2026 news aktuellKI-Euphorie kippt - Bei diesen 5 Aktien droht der Crash! Drei Jahre lang kannten KI-Aktien fast nur eine Richtung: nach oben. Billionenschwere Investitionspläne von Alphabet, Amazon, Meta und Microsoft haben Halbleiter- und Infrastrukturwerte auf immer neue Höhen getrieben.
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