Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Februar 2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar sein. Es gibt Neuigkeiten zum Thema Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst, zur bevorstehenden Bundestagswahl und zur Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen.
Ab Mitte Februar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland verfügbar sein. Die ePA speichert wichtige Informationen zur persönlichen Gesundheit und kann an behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser weitergegeben werden. Dies soll unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden und einen Arztwechsel erleichtern. Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Wer sie nicht nutzen möchte, muss dies in einem Widerspruchsverfahren seiner Krankenkasse mitteilen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geht davon aus, dass die ePA „Leben retten“ kann. \Im Februar 2025 erhalten die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder einen Gehaltsanstieg von 5,5 Prozent – mindestens aber um 340 Euro brutto. Auszubildende erhalten ab Februar zusätzlich 50 Euro mehr pro Monat. Im November 2024 kam es bereits zu einer ersten Gehaltserhöhung für Beamte um 200 Euro. Im öffentlichen Dienst der Länder sind mehr als vier Millionen Menschen beschäftigt, darunter Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.\Am 23. Februar 2025 findet nach einem kurzen Wahlkampf eine neue Bundestagswahl statt. Mindestens 59,2 Millionen Menschen sind laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zur Wahl aufgerufen. Die genaue Zusammensetzung des neuen Bundestags ist noch offen, aber sicher ist, dass es weniger Parlamentarierinnen und Parlamentarier geben wird. Derzeit hat der Bundestag 733 Mitglieder. Zukünftig wird ihre Zahl auf maximal 630 begrenzt. Durch die Wahlrechtsreform entfallen ab dem 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Entscheidend für die Sitzverteilung ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei. \Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Vertrauensfrage verloren – und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Bundestag wie erwartet aufgelöst. Die Auflösung des Bundestages bedeutet, dass neue Wahlen stattfinden müssen. Richtiges Schneiden zum richtigen Zeitpunkt gilt auch für Bäume und Büsche. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein „Radikalschnitt“ nur in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt. Ab dem 1. März gilt die Schonzeit für Pflanzen und Tiere, zum Beispiel für Vögel, die in den Bäumen und Sträuchern brüten. 2025 ist kein Schaltjahr – entsprechend gibt es keinen 29. Februar. Dem Statistischen Bundesamt zufolge ist das der Hauptgrund, warum 2025 etwas weniger Arbeitstage anfallen als im vergangenen Jahr. Genauer gesagt sind es im bundesweiten Schnitt 248,1 Arbeitstage und damit 0,7 weniger als 2024. \Eigentümer von Solaranlagen müssen sich auf eine sinkende Einspeisevergütung einstellen. Jedes halbe Jahr sinkt die Vergütung um ein Prozent. Ab dem 1. Februar 2025 sinkt die Vergütung damit auf 7,95 Cent pro Kilowattstunde für neue Anlagen. Das gilt aber nur für Anlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Für alle, die bereits eine Anlage betreiben, ändert sich erst einmal nichts. Die Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre.
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