Kinder leiden, wenn ihre Eltern inhaftiert sind. Der Europarat fordert, Kinderrechte mehr zu beachten. Besuche im Gefängnis sollen kinderfreundlicher werden.
Kindgerechtes Hinweisschild in der Justizvollzugsanstalt 2 in Willich: In Deutschland sind rund 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen.
Aber schon kleine Kinder wissen, was richtig oder falsch ist – das lernen sie aus jeder Geschichte und jedem Spiel. Die Inhaftierung ist oft mit großer Scham für die ganze Familie verbunden. Aus Angst vor Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung und Isolation wird sie von vielen Familien geheim gehalten. Ein solches Familiengeheimnis kann Kinder sehr belasten.In Deutschland sind nach Schätzungen etwa 100.000 Mädchen und Jungen betroffen.
Auch aus anderen Studien, zum Beispiel zu Scheidungskindern, wird deutlich, dass ein regelmäßiger und stabiler Kontakt für das kindliche Wohlbefinden, eine gesunde Entwicklung und die Aufrechterhaltung der Eltern-Kind-Beziehung unerlässlich ist. Im Fall einer Inhaftierung eines Elternteils gilt das allerdings nur, wenn das Kind selbst nicht von der Straftat betroffen ist.Es existieren viele Vorurteile gegenüber straffällig gewordenen Menschen.
Seit Mitte 2023 führt Nordrhein-Westfalen zusammen mit Berlin, Hamburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern ein Modellprojekt zur Unterstützung von Kindern Inhaftierter durch. Angestoßen und koordiniert wird es vom „“, ein Zusammenschluss verschiedener Akteure aus Justiz, Jugendhilfe, Verbänden und der Wissenschaft. Wissenschaftlich begleitet wird es von der Auridis-Stifung. Am Ende sollen Leitlinien für die Umsetzung eines Familienstrafvollzugs stehen.
Seit 2019 haben alle Bundesländer den verbindlichen Auftrag, einen familiensensiblen Strafvollzug umzusetzen. Das dreijährige Strukturprojekt soll jetzt zeigen, was in der Praxis am besten funtioniert. Die 56 sehr konkreten Empfehlungen des Europarats weisen dabei den Weg.Das Besuchsrecht steht ganz oben auf der Liste der Empfehlungen. Kinder sollen möglichst innerhalb einer Woche ihr Elternteil in Haft besuchen können und danach regelmäßig und häufig.
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