Endlich Klarheit: Dackel-Streit vor Bayreuther Gericht

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Endlich Klarheit: Dackel-Streit vor Bayreuther Gericht
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Nach über fünf Jahren Rechtsstreit könnte der Dackel-Fall vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth bald seinen Abschluss finden. Die ehemalige Halterin der vier Hunde wehrte sich gegen das Tierhaltungsverbot und die Kostenübernahme für die Unterbringung im Tierheim.

Seit über fünf Jahren beschäftigen vier Dackel und ihre ehemalige Halterin das Verwaltungsgericht in Bayreuth. Nach mehreren Verfahren könnte nun ein Ende gefunden sein. Im Jahr 2019 hatte das Landratsamt Bayreuth der Frau einen Bescheid zugestellt. Weil das Veterinäramt Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt hatte, wurde die Frau verpflichtet, ihre vier Dackel abzugeben. Das Landratsamt verhängte zudem ein Tierhaltungsverbot für Hunde gegen die Frau.

Die Dackel wurden im Bayreuther Tierheim untergebracht. Tierhaltungsverbote seien kein absoluter Einzelfall, erklärt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Bayreuth auf Anfrage von BR24. Ab und zu kämen sie etwa bei 'professionellen Tierhaltern' wie Landwirten vor, zum Beispiel wenn Missstände bei der Rinderhaltung festgestellt würden. Auch wenn Tiere nicht artgerecht gehalten oder aus falsch verstandener Tierliebe falsch gefüttert würden, könne ein solches Verbot ausgesprochen werden. Auf die Frage, welcher Grund bzw. welche Gründe in diesem Fall vorlagen, gibt der Gerichtssprecher keine weiteren Details. Die Frau wehrte sich gegen den Bescheid des Landratsamts – dagegen, dass ihr die Hunde weggenommen wurden und auch gegen das Tierhaltungsverbot – und zog vor das Verwaltungsgericht Bayreuth. Dennoch kamen die vier Rauhaardackel im September 2019 ins Bayreuther Tierheim. Wegen des laufenden Verfahrens blieb die Frau aber bis März 2020 offiziell Eigentümerin der Tiere. Erst dann wurde die 'Übereignung' an das Tierheim offiziell beschlossen. Inzwischen befindet sich keiner der Hunde mehr im Tierheim, sie seien alle weitervermittelt worden, erklärt eine Sprecherin auf BR-Anfrage. Im Mai 2020 erhielt die Frau dann eine Rechnung über 14.226,68 Euro. Diese Summe sollte sie für das halbe Jahr bezahlen, in dem die vier Hunde im Tierheim untergebracht waren, aber noch offiziell ihr gehörten. Derartige Unterbringungskosten seien in solchen Fällen gängige Praxis, so der Sprecher des Verwaltungsgerichts. Doch die Frau klagte gegen die Rechnung. Weil diese Klage zwischenzeitlich ruhte, wurde über die Sache nun erst am Dienstag am Verwaltungsgericht Bayreuth verhandelt. Dabei kam die Kammer zu dem Ergebnis, dass die Kosten des Tierheims nicht unverhältnismäßig seien. Die Klage wurde abgewiesen. Pro Hund hatte das Tierheim pro Tag etwa 15 bis 16 Euro veranschlagt. Dazu kamen weitere Kosten, beispielsweise Tierarztrechnungen. Für die Kammer sei dieser Kostensatz nachvollziehbar gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau könne noch Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, so der Gerichtssprecher auf Anfrage.

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