Die Bundesregierung strebt an, die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden früher wirken zu lassen via welt (him)
Anzeige Die Bundesregierung strebt an, die geplante Gaspreisbremse zur Entlastung von Gaskunden früher wirken zu lassen. Sie soll für private Haushalte zum 1. März 2023 eingeführt werden, wie aus einem Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch hervorgeht. Dieser lag den Nachrichtenagenturen dpa und Reuters am Dienstag vor. Weiter heißt es: „Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt.
Anzeige Die Bundesregierung orientiert sich bei dem Maßnahmenpaket an Vorschlägen einer Expertenkommission. Finanziert werden sollen die Entlastungen aus dem Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro, mit dem der Bund die Folgen der hohen Energiepreise abfedern will. Anzeige Die zuständige Expertenkommission hatte eine Einführung der Gaspreisbremse zum 1. März vorgeschlagen. Aus Bremen und Nordrhein-Westfalen kamen Forderungen, die Preisbremse noch früher als vom Kanzleramt angestrebt, also zum Jahreswechsel, in Kraft zu setzen. Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte sagte den Funke Medien, es sei richtig, ein Inkrafttreten ab Februar anzustreben – er halte aber weiterhin „einen Start zum Jahreswechsel für erforderlich“.
Anzeige Anzeige Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne zum Beispiel haben zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert. Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt.
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