Energiepauschale doppelt beziehen: 500 Euro steuerfrei möglich

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Energiepauschale doppelt beziehen: 500 Euro steuerfrei sind möglich

Von der Bundesregierung heißt es, dass nach einer „schnellen und unbürokratischen Lösung“ gesucht werde. Fakt ist aber, dass sich zumindest all jene Studierende, die keinen Minijob haben, noch ein wenig gedulden müssen. Rentner bekommen die 300 Euro über die Deutsche Rentenversicherung im Dezember ausbezahlt – das ist zumindest der Plan.

Studenten, die zusätzlich zu den 200 Euro die reguläre Energiepauschale beziehen, müssen noch eine Formalität beachten.In einer Mitteilung vom Finanzministerium zur EPP für alle Minijobber heißt es, dass „der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen muss, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.“ Die schriftliche Versicherung muss der Minijobber bei seinem Arbeitgeber schriftlich einreichen.

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