Energiepreispauschale von 300 Euro: Wer bekommt sie und wie wird sie versteuert?

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Wegen der stark gestiegenen Energiepreise hat die Regierung mit dem Entlastungspaket 2 eine Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen. Sie ist steuerpflichtig und wird grundsätzlich an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige einmalig mit dem Gehalt ausgezahlt. Auch geringfügig Beschäftigten steht sie zu. Was Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende zu erwarten haben und die wichtigsten Fakten im Überblick präsentiert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).

Neustadt a. d. W. - Wegen der stark gestiegenen Energiepreise hat die Regierung mit dem Entlastungspaket 2 eine Energiepreispauschale von 300 Euro beschlossen. Sie ist steuerpflichtig und wird grundsätzlich an einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige einmalig mit dem Gehalt ausgezahlt. Auch geringfügig Beschäftigten steht sie zu.

Mit dem kürzlich auf den Weg gebrachten dritten Entlastungspaket will die Bundesregierung nachbessern: Auch Rentnerinnen und Rentner sollen eine Einmalzahlung von 300 Euro erhalten - ob mit oder ohne Nebenjob. Gleiches soll für Studierende gelten, sobald das dritte Entlastungspaket den Bundestag und Bundesrat passiert haben wird: Sie sollen einmalig 200 Euro bekommen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. ist mit mehr als 1,2 Millionen Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt sie außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der eingeschränkten Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

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