Der Stadtrat von Enger beschloss in seiner letzten Sitzung, die Grund- und Gewerbesteuer für 2025 nicht zu erhöhen. Trotz des Protests der Bürger, insbesondere wegen der starken Steigerung der Grundsteuer B Ende 2023, bleiben die Hebesätze unverändert. Die Stadt geht darauf ein, dass ihr 2025 rund 800.000 Euro an Steuereinnahmen fehlen. Für 2026 ist allerdings eine Erhöhung der Grundsteuer A und B geplant.
Enger . Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung des Jahres beschlossen, die Grund- und Gewerbesteuer für 2025 nicht zu erhöhen. Doch wirklich glücklich ist damit keiner der Beteiligten. Die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer Ende 2023 hatte für viel Protest aus der Bürgerschaft gesorgt. Insbesondere die Grundsteuer B war um mehr als 200 Prozentpunkte angestiegen.
Angesichts der schlechten Finanzlage der Kommune und der Grundsteuerreform stand das Thema aber nun wieder auf der Agenda des Rates. Die Hebesätze bleiben nun aber zumindest für ein weiteres Jahr gleich. Soll heißen: Der Hebesatz bleibt für die Grundsteuer A bei 259 Prozentpunkten, bei der Grundsteuer B bei 780 Prozentpunkten und bei der Gewerbesteuer bei 465 Prozentpunkten. Dafür nimmt die Stadt in Kauf, dass ihr 2025 rund 800.000 Euro an Steuereinnahmen wegbrechen. Erhöhung in 2026 Schon bei der Vorstellung des Haushalts hatte Kämmerer Jens Stellbrink aber in Aussicht gestellt, dass 2026 die Grundsteuer A auf 315 Prozent und die Grundsteuer B auf 910 Prozent angehoben werden soll. Stellbrink hatte auch dafür geworben, dass sich die Kommune dagegen ausspricht, bei den Hebesätzen der Grundsteuer B zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu differenzieren. Auch in den Unterlagen zur Sitzung warnt die Verwaltung erneut vor dem rechtlichen Risiko, die beiden Grundstücksarten unterschiedlich zu besteuern. Im Zweifel könnte der Stadt Enger durch angefochtene Steuerbescheide ein nicht kleiner Teil ihrer Einnahmen wegbrechen. „Dieses Risiko sind wir nicht bereit, einzugehen“, sagt René Siekmann, Fraktionsvorsitzender der CDU in Enger. Er hofft, dass es bis 2026 die Rechtssicherheit gibt, dass die Widukindstadt die unter der Grundsteuer B zusammengefassten Grundstücke unterschiedlich besteuern könne. Die Grundsteuerreform sei eine „völlig verunglückte Reform“, so Siekman
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