Deutschland reicht Klage gegen Italien ein.
Deutschland hat im Streit mit Italien um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg Klage vor dem Internationalen Gerichtshof eingereicht. Die Bundesrepublik werfe Italien vor, trotz eines Urteils des IGH aus dem Jahr 2012 mehrere neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, wie der Gerichtshof mitteilte.
Die Bundesregierung bezog sich dabei insbesondere auf ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, das „individuelle Klagen von Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen souveräne Staaten“ zulässt. Dieses Urteil sei „in bewusster Verletzung des Völkerrechts und der Pflicht Italiens ergangen, einem Urteil des wichtigsten Rechtsorgans der Vereinten Nationen nachzukommen“, heißt es in der Klageschrift.
Italien müsse dafür sorgen, dass alle von den Gerichten getroffene Entscheidungen für unwirksam erklärt werden. Zudem müsse es für alle durch die Verletzung der Staatenimmunität entstandenen Schäden aufkommen.
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