In Deutschland haben Aktivisten 2021 mit einer Verfassungsbeschwerde für mehr Klimaschutz Erfolg. Nun klagen Jung und Alt erstmals vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die eine Gruppe ist erfolgreich, die andere schaut jedoch in die Röhre. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall werden.
Jung und Alt forderten in ihren Klagen mehr Anstrengungen gegen den Klimawandel nationaler Regierungen. Die einen hatten Erfolg, die anderen nicht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Klagen von sechs portugiesischen Jugendlichen und einem französischen Bürgermeister abgewiesen, die ihre Länder zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zwingen wollten. Gleichzeitig gab das Gericht einer Gruppe Seniorinnen aus der Schweiz recht, die ebenfalls Maßnahmen zur Einhaltung internationaler Verpflichtungen zum Klimaschutz gefordert hatten.
Geklagt hatten neben den Jugendlichen aus Portugal und dem französischen Bürgermeister mehr als 2000 Mitglieder der Gruppe KlimaSeniorinnen Schweiz, die angaben, ihre Regierung engagiere sich nicht ausreichend gegen den Klimawandel. Die Seniorinnen erklärten, dass die Rechte älterer Frauen besonders verletzt würden, weil sie am meisten von der extremen Hitze betroffen seien, die aufgrund der globalen Erwärmung immer häufiger auftrete.
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