EQS-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.05.2024 in Frankfurt am Main
veröffentlicht. Sie werden zudem in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort vom Vorstand und - soweit es den Bericht des Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen. 5.Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats - vor, zu beschließen,
Mark Wilhelms ist derzeit bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Darüber hinaus ist Mark Wilhelms Mitglied des Aufsichtsrats der börsennotierten konzernexternen Novem Group S.A. mit Sitz in Contern, Luxemburg. Im Übrigen ist Mark Wilhelms nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren Kontrollgremium.
Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde über die gesetzlichen Anforderungen hinaus auch einer inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 8 abgedruckte neue Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
•Der Aufsichtsrat legt die Leistungskriterien für den STI und den LTI verbindlich fest. Die Ziele für den ESG-LTI legt der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres fest. Die jeweiligen Auszahlungsbeträge werden nach Ablauf des Geschäftsjahres anhand der Zielerreichungen berechnet.
Dabei trägt das Vergütungssystem mit unterschiedlichen an der Profitabilität , der Investitionsrendite , der Unternehmenswertentwicklung und der Nachhaltigkeit ausgerichteten Zielen Rechnung. Die genutzten Kenngrößen haben dabei unterschiedliche, aber immer mehrjährige Laufzeiten, um den strategischen Erfolg des Unternehmens nachhaltig zu unterstützen.
In der gewährten und geschuldeten Vergütung für das Geschäftsjahr 2023 lag der Anteil der festen Vergütung sowohl bei den Vorstandsvorsitzenden als auch bei den ordentlichen Vorstandsmitgliedern bei ungefähr 70 % der Gesamtvergütung und der Anteil der variablen Vergütung bei ungefähr 30 % der Gesamtvergütung.
Eine Ausnahme davon bestand bei dem ehemaligen Vorstandsmitglied, Herrn Dr. Klein, COO bis zum 30. April 2023. Er ist durch eine Leistungszusage der Gesellschaft abgesichert. Der Anspruch auf Ruhegehalt entsteht, wenn der Dienstvertrag endet und das Vorstandsmitglied das 65. Lebensjahr vollendet hat oder das Vorstandsmitglied dauerhaft arbeitsunfähig ist.
Grafik G040 gibt einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Zielbetrags des STI für das Geschäftsjahr 2023:Für das Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die NORMA Group ein bereinigtes durchschnittliches EBIT von EUR 103,4 Mio. Daraus ergibt sich in Kombination mit dem erreichten TSR-Faktor von 0,84 für den seit dem 1. Juni 2023 amtierenden Vorstandsvorsitzenden Guido Grandi ein Auszahlungsbetrag für den STI 2023 in Höhe von TEUR 167.
Der NOVA-LTI ist bei allen Vorstandsmitgliedern auf maximal 200 % des festen Jahresgehalts begrenzt. Die Gesellschaft kann den Auszahlungsbetrag bar oder in Aktien der Gesellschaft auszahlen. Bei Barauszahlung sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, für einen Betrag in Höhe von 75 % des ausgezahlten Nettobetrags Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese für die Dauer von vier Jahren in ihrem Eigentum zu halten .
Die bezüglich des STI geschilderten Fälle für ein Ausscheiden während einer laufenden Performanceperiode gelten entsprechend. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, im Fall von außergewöhnlichen Ereignissen oder Entwicklungen, zum Beispiel bei der Akquisition oder der Veräußerung eines Unternehmensteils, die Planbedingungen des ESG-LTI vorübergehend nach billigem Ermessen sachgerecht anzupassen.
Wirkt sich die Korrektur der Berechnungsgrundlagen der variablen Vergütung auf mehrere ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile aus, können Auszahlungsbeträge für sämtliche variable Vergütungsbestandteile zurückgefordert werden. Der Rückforderungsanspruch besteht bis zum Ablauf von drei Jahren nach Auszahlung des jeweils betroffenen variablen Vergütungsbestandteils.
Der Anwartschaftsbarwert sämtlicher Pensionszusagen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebenen betrug zum 31. Dezember 2023 TEUR 7.186 .Aus Gründen einer kontinuierlichen Darstellung und zur Gewährleistung einer bestmöglichen Transparenz wird im vorliegenden Vergütungsbericht an der Darstellung gemäß den Mustertabellen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7.
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der Fassung durch das ARUG II hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. Zur Vorbereitung des Beschlusses der Hauptversammlung prüfen Vorstand und Aufsichtsrat jeweils, ob die Aufsichtsratsvergütung, insbesondere mit Blick auf ihre Höhe und Ausgestaltung, weiterhin im Interesse der NORMA Group SE liegt und angemessen ist.
Der zusammengefasste Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.Gemäß § 322 Abs.
Außerdem haben wir untersucht, ob die der Bewertung zugrunde liegende Planung, mit den von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budgets hinsichtlich der erwarteten Geschäfts- und Ergebnisentwicklung in Einklang steht. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen und Daten des Gesellschaft sind angemessen. Die damit zusammenhängenden Anhangangaben sind sachgerecht.Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen.
Die Zielerreichung wird nach Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Aus der jeweiligen Zielerreichung von"NORMA Group-operating-EBIT", dem"Group-base-Cashflow", den"ESG"-Zielen und den individuellen Zielen sowie den korrespondierenden Zielgewichten ergeben sich die jeweiligen gewichteten Auszahlungsfaktoren. Aus der Summe der gewichteten Auszahlungsfaktoren ergibt sich die STI-Zielerreichung.
Die NORMA Group SE ist in Bezug auf Unternehmensgröße , der globalen Reichweite, der Diversifikation des Produktportfolios und den eigenen Ansprüchen den MDAX Unternehmen näher als den SDAX Unternehmen. Deshalb hat der Aufsichtsrat die Unternehmen des MDAX als Vergleichsmaßstab für die"relative Gesamtrendite für Aktionäre" ausgewählt.
Aktionäre, die erst nach Beginn des 25. April 2024 im Aktienregister eingetragen werden, erhalten nach den gesetzlichen Vorgaben ohne Anforderung kein Einladungsschreiben zur Hauptversammlung und somit auch keine Zugangsdaten zum Aktionärsportal übersandt. Sie können aber das Einladungsschreiben mit Zugangsdaten zum Aktionärsportal unter einer der oben für die Anmeldung per Post oder E-Mail genannten Adressen anfordern.
c)Für die Bevollmächtigung von Intermediären im Sinn von § 135 Abs. 1 AktG und anderen ihnen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Bitte beachten Sie auch die von den jeweiligen Bevollmächtigten insoweit ggf. vorgegebenen Regeln.
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