EQS-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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EQS-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2024 in München mit

Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 14. Juni 2024.

6.Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers des Konzernnachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung gemäß Art. 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Die derzeit gültige Fassung der Satzung der SÜSS MicroTec SE ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suss.com/de/investor-relations/corporate-governance kostenfrei öffentlich zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.9.2 Änderung von §§ 12 Abs. 4, 13 Abs. 2, 15 , 16 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 sowie 17 Abs.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es im Vorstand der SÜSS MicroTec SE zu folgenden Veränderungen: Die Bestellung und der Dienstvertrag des Finanzvorstands Oliver Albrecht endeten laufzeitgemäß zum 30. April 2023 und wurden in beiderseitigem Einverständnis nicht verlängert. Seit dem 1. Juli 2023 bekleidet Dr. Cornelia Ballwießer das Amt als Mitglied des Vorstands in der Funktion als CFO. Dr.

Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem nicht, so wird ihr spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt. Vergütungsbestandteile und ihr relativer Anteil an der Ziel-Gesamtvergütung sowie weitere Bestandteile des Vergütungssystems 2022

Die mögliche Gesamtvergütung ist für die jeweilige Vorstandsposition auf einen maximalen Betrag begrenzt . Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für jedes dieser finanziellen Leistungskriterien anspruchsvolle Ziele fest. Die Zielwerte der beiden finanziellen Leistungskriterien werden aus der vom Aufsichtsrat freigegebenen Budgetplanung für das jeweilige Geschäftsjahr abgeleitet.

Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für die ESG-Leistungskriterien anspruchsvolle Ziele fest. Die Ziele basieren dabei unter anderem auf der Operationalisierung der Nachhaltigkeitsstrategie von SÜSS MicroTec. Der Aufsichtsrat definiert hierzu jährlich bis zu zwei jeweils gleichgewichtete, der Bewertung des Ziels"Innovation & Marktposition" zugrundeliegende Leistungskriterien nach freiem Ermessen, die er aus den folgenden Aspekten auswählt:

Die Auszahlung des STI erfolgt in bar und wird mit dem nächsten ordentlichen Gehaltslauf nach Billigung des Konzernabschlusses von SÜSS MicroTec zur Zahlung fällig. Die vorstehende Festlegung der Zielwerte und Feststellung der Zielerreichungen beim STI für das Geschäftsjahr 2023 gilt hingegen auch für das frühere Vorstandsmitglied Oliver Albrecht, der zum 30. April 2023 aus dem Vorstand der Gesellschaft ausschied, jedoch mit dem Unterschied aufgrund des für ihn noch geltenden Vergütungssystems 2021, dass die finanziellen Ziele jeweils mit 40 % und das Nachhaltigkeitsziel mit 20 % gewichtet wurden.

Vor Beginn eines Geschäftsjahres legt der Aufsichtsrat für jedes der finanziellen Leistungskriterien anspruchsvolle Ziele der jeweils neuen Tranche fest. Diese Werte behalten über die gesamte dreijährige Performanceperiode einer Tranche ihre Gültigkeit. Der vom Aufsichtsrat festzulegende Zielwert orientiert sich dabei an der auf Basis der Unternehmensstrategie erwarteten Rendite auf das gebundene Kapital bzw.

Die finale Anzahl VPS wird nach Ende der dreijährigen Performanceperiode bestimmt. Dafür wird die zu Beginn der Performanceperiode bedingt zugeteilte Anzahl VPS mit der Gesamtzielerreichung multipliziert.

In Umsetzung der Unternehmensstrategie, den Konzern auf die Halbleiter-Kernmärkte zu fokussieren und sich stärker auf die Wachstumsperspektiven der Business Units"Advanced Backend Solutions" und"Photomask Equipment" zu konzentrieren, wurde die in der SUSS MicroOptics S.A., Hauterive, Schweiz, gebündelte Business Unit"MicroOptics" in Q1 2024 veräußert.

Das Rückforderungsrecht und das Einbehaltungsrecht bestehen auch dann, wenn das Amt oder das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds im Zeitpunkt der Geltendmachung des Rückforderungsrechts und /oder des Einbehaltungsrechts bereits beendet ist. Das Vorstandsmitglied kann sich nicht darauf berufen, dass die zurückgeforderte variable Vergütung nicht mehr in seinem Vermögen vorhanden ist.

Die Mindestinvestitionspflicht der Vorstandsmitglieder greift erstmals im laufenden Geschäftsjahr, wenn das STI 2023 an die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands ausgezahlt wird, so dass über die entsprechenden Aktienerwerbe im Rahmen der Share Ownership Guidelines im nächsten Vergütungsbericht 2024 zu berichten ist. Nachstehend findet sich eine Übersicht über die zum 31. Dezember 2023 getätigten Investitionsbeträge der Vorstandsmitglieder.

Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 1.000,00 für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Sitzungen eines Ausschusses, dessen Mitglied er ist, als Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz oder entsprechende Zuschaltung. Mehrere Sitzungen , die am selben Tag stattfinden, werden nicht mehrfach vergütet.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs.

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Einladung sowie auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Anmeldungen, die - gleich aus welchem Grund - erst nach dem 4. Juni 2024, 24:00 Uhr , bei der zuvor angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse zugehen, können aus rechtlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind die Eintragung im Aktienregister und die ordnungsgemäße Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung oder ihr Widerruf sowie der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht, ihrer Änderung oder ihres Widerrufs gegenüber der Gesellschaft müssen entweder an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen oder, wenn sie bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erfolgen sollen, der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 10.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suss.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.suss.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Anträge oder Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

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